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Wertansatz für Rückstellungen nach dem BilMoG
Rückstellungen in der Steuerbilanz (außer Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG) dürfen gem. nrkr. NWB QAAAG-41201 (BFH-Az.: I R 18/17) den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten.
Sachverhalt: Für Verpflichtungen zur Rekultivierung von Abbaugrundstücken bildete die Klägerin in Handels- und Steuerbilanzen Rückstellungen. In der Handelsbilanz zum bilanzierte sie Ansammlungsrückstellungen i. H. von 295.870 €, bei deren Ermittlung geschätzte Kostensteigerungen bis zum Erfüllungszeitpunkt einbezogen wurden und der Erfüllungsbetrag mit einem Zinssatz von 4,94 % abgezinst wurde. Steuerlich erfolgte die Ermittlung ohne künftige Kostensteigerungen, der ermittelte Verpflichtungsbetrag wurde nicht abgezinst und betrug...