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BGH 04.04.2017 II ZB 10/16, NWB 23/2017 S. 1722

Berufsrecht | Eintragungsfähigkeit des Doktortitels eines Anwalts in das Partnerschaftsregister

Für Eintragungen in das Partnerschaftsregister sind die für das Handelsregister entwickelten Grundsätze anzuwenden. Das Partnerschaftsregister soll dem Handelsregister vergleichbare Funktionen für die für freie Berufe vorgesehene Gesellschaftsform der Partnerschaftsgesellschaft erfüllen. Dementsprechend ist auch für das Partnerschaftsregister von einer gewohnheitsrechtlichen Eintragungsfähigkeit von Doktortiteln auszugehen. Daran hat sich auch durch die Reform des Personenstandsrechts zum und die hieran anknüpfende Rechtsprechung des BGH zur entsprechenden (Nicht-) Eintragung von Doktortiteln in das Personenstandsregister (vgl. NWB LAAAE-47133 zum Geburtsregister) nichts geändert.

Anmerkung:

Zu Letzterem hat u. a. auch das ...