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Umsatzsteuer | Berichtigung des Vorsteuerabzugs infolge erfolgreicher Insolvenzanfechtung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Zahlt ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infolge einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung in die Insolvenzmasse zurück, hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 UStG zu berichtigen. (2) [i]Grundlagen „Vorsteuerabzug“ NWB VAAAE-51939 Die Berichtigung des Vorsteuerabzugs führt zum Entstehen einer Masseverbindlichkeit i. S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO.
Der Insolvenzverwalter eines Unternehmers hat nach Insolvenzeröffnung im Jahr 2009 durch Anfechtung von Zahlungen an Lieferanten des Insolvenzschuldners in der Zeit vor der Insolvenzeröffnung nach § 129 InsO erreicht, dass diese im Jahr 2013 die vereinnahm...