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BMF 03.04.2017 IV C 1 - S 2299/16/10002, NWB 23/2017 S. 1716

Einkommensteuer | Anwendungsfragen zur Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Zur Anrechnung der Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge ist der Anteilseigner berechtigt (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Dies ist nach § 20 Abs. 5 Satz 1 und 2 EStG i. V. mit § 39 Abs. 1 AO grds. derjenige, der im Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses Eigentümer der Anteile oder Genussscheine ist. Sofern eine andere Person die Voraussetzungen i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO erfüllt, ist diese Person als wirtschaftlicher Eigentümer zur Anrechnung berechtigt. Mit Schreiben vom nimmt das BMF zu den erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen des § 36a EStG und den Rechtsfolgen bei Fehlen der erweiterten Anrechnungsvoraussetzungen Stellung.