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KSR Nr. 6 vom Seite 11

Sanierungserlass

BMF-Schreiben als Reaktion auf die Entscheidung des Großen Senats des BFH

Frank Schindler

Der Große Senat des BFH hat Ende 2016 entschieden, dass der sog. Sanierungserlass des BMF gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt und damit keine Grundlage für Billigkeitsmaßnahmen aus sachlichen Gründen im Rahmen von Unternehmenssanierungen darstellen kann. Die dadurch entstandene Lücke im Sanierungssteuerecht soll nach einer Gesetzesinitiative des Bundesrats durch eine rückwirkend anwendbare gesetzliche Neuregelung gefüllt werden. Das BMF hat nunmehr eine differenzierte Verwaltungsanweisung erlassen, die aus Gründen des Vertrauensschutzes den Sanierungserlass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung im Wesentlichen weiter gelten lässt.

Rechtlicher Rahmen

Das BMF hat im sog. Sanierungserlass vom (BStBl 2003 I S. 240; ergänzt durch das BStBl 2010 I S. 18) auf der Grundlage von § 163 und § 227 AO eine Verwaltungsanweisung für die Finanzbehörden erlassen. Darin ist geregelt, dass Sanierungsgewinne unter im Wesentlichen gleichen Voraussetzungen, wie sie die frühere gesetzliche Regelung des § 3 Nr. 66 EStG aufgestellt hatte, im Ergebnis zu erlassen sind (Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens, Sanierungsabsicht des Gläubigers, Sanierungseignung des Schuld...