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KSR Nr. 6 vom Seite 2

Schädliche Überversorgung bei Pensionszusage an Geschäftsführer

BFH hält an seiner Rechtsprechung fest

Jens Intemann

Für die Zusage einer Pension an einen Gesellschafter-Geschäftsführer hat die GmbH eine Rückstellung nach § 6a EStG zu bilden. Die Höhe der Pensionsrückstellung ist nach den Grundsätzen der sog. Überversorgungsprüfung steuerlich gedeckelt. An den in der Vergangenheit hierzu entwickelten Grundsätzen hält der BFH trotz Kritik fest.

Erteilung einer Pensionszusage an einen Geschäftsführer

Die Klägerin ist eine 1991 gegründete GmbH, die ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (geb. 1941) zunächst ein monatliches Gehalt von 7.000 DM nebst einer Tantieme zahlte. Im Jahr 1993 erteilte die Klägerin dem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Versorgungszusage. Diese sah einen unverfallbaren Anspruch auf ein unveränderliches Ruhegehalt von monatlich 6.000 DM ab Vollendung des 65. Lebensjahres vor. Nachdem der Gesellschafter-Geschäftsführer im Jahr 1999 seine Gesellschaftsanteile auf die Söhne übertragen hatte und diese als Geschäftsführer bestellt worden waren, reduzierte er seine Arbeitszeit auf 30 Stunden die Woche bei gleichzeitiger Herabsetzung des Geschäftsführergehalts. Im Streitjahr 2006 erhielt der Geschäftsführer bis einschließlich Februar ein Bruttomonatsgehalt in Höhe v...