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NWB-EV Nr. 6 vom Seite 207

Pflegeleistungen aus erbschaftsteuerlicher Sicht

Auswirkungen der Pflegeleistungen im Erbfall

Anke Schmidt-Graumann

Viele Pflegebedürftige werden durch Angehörige gepflegt. Dabei können zum pflegenden Personenkreis der Ehepartner des Pflegebedürftigen, seine Kinder oder andere Verwandte gehören. Nach den Feststellungen des Statistischen Bundesamts waren im Dezember 2013 ca. 2,63 Mio. Menschen pflegebedürftig. Hiervon wurden zu Hause ca. 1,86 Mio. Menschen versorgt, von denen wiederum ca. 1,25 Mio. Pflegebedürftige keine Pflegesachleistungen, sondern nur Pflegegeld erhielten (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom - 94/15). Der AOK-Report 2016 geht davon aus, dass rund zwei Mio. Menschen zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden (vgl. Wissenschaftliches Institut der AOK, Pflege-Report 2016, Kap. 12.1). Die Auswirkungen geleisteter Pflege im Erbfall ist deshalb in einer Vielzahl von Fällen relevant. Die Konditionen, unter denen Angehörige pflegen, können unterschiedlich ausgestaltet sein. Sie reichen von unentgeltlicher Hilfeleistung bis zum vergütungspflichtigen Anstellungsverhältnis (vgl. Harryers, Pflegeverträge und deren Ausgestaltung in der notariellen Praxis, RNotZ 2013 S. 1, 9). Vor dem Erbfall besteht die Chance, die einkommen- und e...