Die neue Verlustuntergangsregelung als Haftungsfalle für den Berater
Mit [i]Prüfung des § 8d KStG in Verlustfällen notwendigdem „Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ hat der Gesetzgeber Ende letzten Jahres die ohnehin nicht gerade übersichtlichen Regeln zur steuerlichen Berücksichtigung von Verlusten nach § 8c KStG um ein neues Kapitel bereichert und § 8d KStG aus dem Hut gezaubert. Und vor wenigen Tagen hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass zumindest bis zum der Verlustuntergang nach § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG verfassungswidrig ist. Ziel des neuen § 8d KStG ist es, Start-up-Unternehmen oder Sanierungsfällen frisches Geld ohne die Nachteile des Verlustuntergangs nach § 8c KStG zu beschaffen. § 8d KStG sieht deshalb einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag vor, dessen Anwendung lediglich mittels Ankreuzen im Formular zur Körperschaftsteuer erfolgt. Und hier liegt auch das Problem: § 8d KStG hat im Einzelfall auch Nachteile, weil der Verlust auch vollständig untergehen kann. Der Berater muss daher unbedingt prüfen und mittels Prognose unterlegen, ob der Verlustvortrag nach § 8d KStG höher ist als der nach § 8c KStG, wann er aufgebraucht sein wird und ob eine im Sinne der Vorschrift „schädliche Maßnahme“ absehbar ist; ein Blick auf die stillen Reserven ist ebenfalls notwendig. Im Fazit seines Beitrags auf Seite 515 empfiehlt BBK-Herausgeber Bernd Rätke deshalb, die enge Absprache mit dem Mandanten zu suchen. Die Anwendung des § 8d KStG lässt sich jedenfalls nicht vermeiden, so dass alle Berater von (verlustträchtigen) Kapitalgesellschaften sich mit der neuen Vorschrift befassen müssen.
Durch [i]Kann die handelsrechtliche Rückstellung steuerlich die Wertobergrenze bilden?die unterschiedlichen Regelungen in Handels- und Steuerbilanz bei der Bilanzierung von Rückstellungen können sich seit dem BilMoG nach dem Handelsrecht niedrigere Werte ergeben als nach dem Steuerrecht. Das Finanzgericht in Rheinland-Pfalz hatte nun erstmals Gelegenheit, sich mit der Frage zu befassen, ob in einem solchen Fall dann steuerlich eine betragsmäßige Begrenzung der Rückstellung auf den niedrigeren Wert der Handelsbilanz gelten soll. stellt ab das Urteil vor und was möglicherweise bis zu einer BFH-Entscheidung zu tun ist.
Außerdem [i]Berechnungsprogramm „Stundensatzkalkulation“ NWB RAAAG-45317 in diesem Heft: und widmen sich im Buchführungs-Seminar der auch umsatzsteuerlich überzeugenden Darstellung von Kommissionsgeschäften, BBK-Herausgeber stellt die Kapitalkonsolidierung im mehrstufigen Konzern nach DRS 23 vor und zeigt für das Controlling, wie in verschiedenen Branchen eine betriebswirtschaftlich realistische Stundensatzkalkulation aussehen kann. Hierzu ist in der NWB Datenbank eine entsprechende Excel-Arbeitshilfe verfügbar.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2017 Seite 489
WAAAG-45940