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Steuerrecht | Reisekosten bei Nutzung eines Privatflugzeugs
Die Kosten eines Arbeitnehmers für die Benutzung eines eigenen Privatflugzeugs können als Werbungskosten abziehbar sein, wenn es für die Reisen einen unmittelbaren beruflichen Anlass gibt, z. B. den Besuch eines Kunden, und soweit die Kosten im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG angemessen sind.
[i]Nutzung des eigenen Privatflugzeugs für KundentermineIm Streitfall klagte der Geschäftsführer einer GmbH, an der er nicht beteiligt war. Der Geschäftsführer war Eigentümer und Pilot eines einmotorigen Privatflugzeugs. Im Streitjahr nutzte er das Flugzeug für 111 Stunden, 30 Flugstunden entfielen auf Flüge zu Kunden der GmbH. Die übrigen Kundentermine nahm er mit dem Pkw wahr. Der Geschäftsführer ließ sich die Kosten für die Pkw-Fahrten von der GmbH ersetzen, nicht aber die Kosten für das Flugzeug in Höhe von 17.000 €, die er als Werbungskosten geltend machte.
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