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Steuern mobil Nr. 6 vom

Track 07 | Wohnpartnerschaften: Steuerliche Behandlung des Projekts „Wohnen für Hilfe“

Bei dem bundesweit angebotenen Projekt „Wohnen für Hilfe” werden Studierende und Menschen, die viel Platz in ihrem Haus oder ihrer Wohnung haben und sich Unterstützung im Alltag wünschen, zusammen gebracht. Studierende erhalten Wohnraum und zahlen dafür keine Miete, sondern leisten die vereinbarten Hilfen im Alltag. Die Finanzverwaltung hat jüngst auf der Bund-Länder-Ebene die steuerliche Beurteilung abgestimmt. Über das Ergebnis hat die Finanzbehörde Hamburg berichtet.

Haben Sie schon einmal von dem Projekt „Wohnen für Hilfe” gehört? – Dem liegt ein vernünftiger Gedanke zu Grunde: Während insbesondere Senioren und Menschen mit Behinderung Unterstützung bei der Bewältigung des täglichen Lebens benötigen, haben jüngere Menschen – vor allem Auszubildende und Studenten – oft Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Bei dem bundesweit angebotenen Projekt „Wohnen für Hilfe” werden Wohnungssuchende zusammen gebracht mit Menschen, die viel Platz in einem Haus oder einer Wohnung haben und sich Unterstützung im Alltag wünschen. Beide Seiten profitieren vom Geben und Nehmen in einer Wohnpartnerschaft. Insbesondere Studenten und Auszubildende erhalten Wohnraum und zahlen dafür keine od...