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NWB Nr. 22 vom Seite 1643

EuGH-Entscheidung zur Anmeldepflicht für Barmittel in internationalen Transitzonen

[i] EuGH, Urteil vom 4.5.2017 - Rs. C-17/16 NWB KAAAG-44612 Der NWB KAAAG-44612 klargestellt, dass die Pflicht, Barmittel in Höhe von 10.000 € oder mehr anzumelden, auch in den internationalen Transitzonen der Flughäfen, die im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der EU liegen, besteht. Eine Person, die von einem Nicht-EU-Staat in einen anderen Nicht-EU-Staat reist, mit Transit über einen Flughafen, der im Hoheitsgebiet der Union liegt, unterliegt somit während der Dauer ihres Transits dieser Anmeldepflicht.