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LAG Berlin-Brandenburg 22.12.2016 10 Sa 1541/16, NWB 22/2017 S. 1641

Arbeitsrecht | Begrenzte Informationspflichten zur Besteuerung des Arbeitslohns während Altersteilzeit durch Arbeitgeber

Einen Arbeitgeber trifft bei Vereinbarung eines Altersteilzeitvertrags regelmäßig keine gesteigerten Hinweis- oder Beratungspflichten hinsichtlich Inhalt und Abgabe daraus möglicherweise zugleich resultierenden Erklärungspflichten des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer. Diese gehören nämlich grds. allein zu dessen Privatangelegenheiten (vgl. ). Bestehen damit aber schon gegenüber einem noch beschäftigten Arbeitnehmer keine umfassenden allgemeinen Aufklärungs- und Hinweispflichten des Arbeitgebers zu sämtlichen steuerlichen Aspekten des (laufenden) Arbeitsverhältnisses (hier: zum möglichen Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG), dann gilt dies erst recht für entsprechende Pflichten des Arbeitgebers gegenüber „unbeteiligten Dritten“ wie dessen Ehegatten oder Erbe...