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Einkommensteuer | Übertragung von Anteilen an geschlossenen Immobilienfonds
Überträgt der Stpfl. einen fremd finanzierten Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds in Erfüllung einer Vergleichsvereinbarung auf eine von dem finanzierenden Kreditinstitut benannte Erwerbergesellschaft und verzichtet das Kreditinstitut im Gegenzug teilweise auf die Rückzahlung des restlichen Darlehens, kann ein privates Veräußerungsgeschäft vorliegen (Bezug: § 21, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).
Wer durch die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, muss bei Veräußerung der Beteiligung an der grundbesitzenden Personengesellschaft innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb der Anteile zudem nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 1 Satz 4 EStG e...