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Arbeitsrecht | Keine automatische Vertragsbeendigung mit selbständigem Handelsvertreter erst bei Erreichen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Haben die Parteien eines Handelsvertretervertrags ausdrücklich dessen vollständige automatische Beendigung mit Erreichen des 65. Lebensjahres vereinbart, ist eine Auslegung desselben (§§ 133, 157 BGB) dahingehend, dass damit ein Auslaufen erst mit Erreichen der Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint sein soll, zumindest bei einem selbständig tätigen Handelsvertreter [i]Zur Wirksamkeit von Altersgrenzenregelungen Jesgarzewski, NWB 21/2016 S. 1593ohne Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte im Vertragstext nicht zwingend. Aufgrund dieses Beschäftigungsstatus ist für ihn auch weder der Anwendungsbereich des AGG eröffnet noch eine entsprechende Altersdiskriminierung (§ 7 AGG) erkennbar; ebenso wenig lässt sich aus § 41 Satz 2 SGB VI betreffend den arbeitsrechtlichen Kündigungsschutz bei Erreichen der Regelaltersgrenze ein entsprechender ver...