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Einkommensteuer | Ausgleichszahlung zur Abfindung des Versorgungsausgleichs
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs konnte S. 1564 [i]infoCenter „Werbungskosten – Allgemeine Voraussetzungen“ NWB MAAAC-40734 im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten steuerlich nicht berücksichtigt werden. (2) Eine Ausgleichszahlung für den Ausschluss des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs im Wege des Splittings oder des Quasi-Splittings war im Jahre 2006 bei dem Verpflichteten dem Grunde nach als Werbungskosten abziehbar. Die für die Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen begründete Rechtsprechung ist auf alle Formen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs anwendbar. (3) Der Werbungskostenabzug einer Ausgleichszahlung ist nur insoweit möglich, bis der sozialversicherungsrechtliche Höchstausgleich erre...