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NWB direkt Nr. 21 vom Seite 586

Aufhebungsverträge und Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld

Dr. Klaus Olbertz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAG-44883 Aufhebungsverträge können häufig als eine sinnvolle Variante zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht kommen. Jedoch sind Aufhebungsverträge mit einem wesentlichen Risiko für den Arbeitnehmer verbunden – sie können zu einer Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III). Die Bundesagentur für Arbeit hat nunmehr eine aktualisierte Geschäftsanweisung zu § 159 SGB III veröffentlicht. Hierdurch eröffnen sich der betrieblichen Praxis neue Gestaltungsmöglichkeiten für den Abschluss von sperrzeitneutralen Aufhebungsverträgen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Neuregelung der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III

[i]Abrufbar unter: www.arbeitsagentur.de Nach der neuen Geschäftsanweisung ist – zusammengefasst – ein sperrzeitunschädlicher Aufhebungsvertrag möglich, wenn – kumulativ – folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sind:

  • [i]Fünf Voraussetzungen für einen sperrzeitunschädlichen AufhebungsvertragDer Arbeitgeber hat mit Bestimmtheit eine Kündigung in Aussicht gestellt.

  • Die drohende Arbeitgeberkündigung wurde auf betriebliche oder personenbezogene (nicht aber verhaltensbedingte) Gründe gestützt.

  • Das Beschäftigungsverhältnis endete nicht früher als bei einer – unterstellten – fristgerechten Arbei...