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BBK Nr. 10 vom

Umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenleistungen

Karl-Hermann Eckert

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Gesamtleistung oder Leistungsbündel? Im Wirtschaftsleben ist es üblich, dass der Unternehmer gegenüber dem Leistungsempfänger nicht nur eine (Haupt-)Leistung erbringt, sondern eine Vielzahl von Einzelleistungen. Hier stellt sich die Frage, ob das Leistungspaket insgesamt eine Gesamtleistung ist oder aber ein Leistungsbündel bestehend aus mehreren (Haupt-)Leistungen.

Dies hat insbesondere Bedeutung für die Bestimmung des Leistungsorts, den Zeitpunkt der Leistung sowie für die Anwendung einer Steuerbefreiung und des geltenden Steuersatzes.

Die Umsatzsteuer geht von dem Grundsatz aus, dass jede Lieferung und jede sonstige Leistung als eigene selbständige Leistung zu beurteilen ist. Davon ausgenommen sind einheitliche wirtschaftliche Vorgänge. Diese können auch dann nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt werden, wenn sich die Beteiligten mit einer Aufspaltung einverstanden erklären.

Hinweis:

[i]Ausführung durch denselben Unternehmer erforderlich Voraussetzung für die Prüfung, ob eine oder mehrere Leistungen vorliegen, ist, dass sämtliche Leistungen von demselben Unternehmer ausgeführt werden. Werden die Leistungen von verschiedenen Unternehmern ausgeführt, sind diese auch dann getrennt zu beurteilen, wenn sie an denselben Leistun...