Schenkungsteuer und Bewertung: Gemischte
Schenkung mit vorbehaltenem Wohnrecht
Leitsatz
1. Bei der Besteuerung gemischter
Schenkungen sind seit der Verkehrswertorientierung 2009 grundsätzlich
die steuerrechtlichen Bewertungen zugrunde zu legen.
2. Bei der Einzelbewertung
des vorbehaltenen Wohnrechts ist von dem durch 18,6 geteilten Wert
der Wohnung als Jahreswert auszugehen, der einer Rendite von 5,5
% entspricht und verhindert, dass der Kapitalwert der Nutzungen
den Wert des Wirtschaftsguts übersteigt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ErbStB 2017 S. 203 Nr. 7 UVR 2017 S. 233 Nr. 8 DAAAG-44905
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