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BBK Nr. 10 vom Seite 444

Going-Concern-Bilanzierung und insolvenzrechtliche Hinweispflichten

Karl Sikora

[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 458Der BGH hat eine Kehrtwendung in seiner Rechtsprechung vollzogen und damit das Pflichtenspektrum sowie die Haftungsrisiken für Steuerberater bei der Jahresabschlusserstellung für Krisenmandanten deutlich verschärft. Gleichzeitig hat er aber auch relativ praxisnahe Handlungsrichtlinien geschaffen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Die BGH-Entscheidung vom

[i]BGH, Urteil vom 26.1.2017 - IX ZR 285/14 NWB JAAAG-37973 Als Grundlage einer Steuerberaterhaftung sieht der BGH die ungerechtfertigte Erstellung der Jahresabschlüsse unter Going-concern-Prämisse an. Bei Vorliegen von ernsthaften Indizien, die eine Unternehmensfortführung zweifelhaft erscheinen lassen, sei der Berater verpflichtet, die Fortführungsfähigkeit näher zu überprüfen.

Ferner hat der BGH eine Haftung wegen der Verletzung insolvenzrechtlicher Warn- und Hinweispflichten anerkannt. Erfülle diese der Berater nicht, haftet er für den Insolvenzverschleppungsschaden, wenn die Gesellschaft bei ordnungsgemäßer Hinweiserteilung früher Insolvenz angemeldet hätte.

II. Praktische Konsequenzen und Handlungsempfehlungen

[i]Mandatsbestätigungsschreiben Grundlegend empfiehlt es sich für den Steuerberater, bei s...