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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 6 AS 1315/15

Die Klägerin nimmt die Beklagte auf Erstattung weiterer 2846,25 EUR im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der Frau C mit ihren drei minderjährigen Kindern T, geboren 1997, B, geboren 2002, und H, geboren 2004, in einem Frauenhaus in M in Anspruch. B und ihre Kinder, die zuletzt ihren Wohnsitz in N hatten, flohen vor häuslicher Gewalt und hielten sich während der Zeit vom 04.01.2011 bis zum 28.04.2011 (114 Tage) in dem Frauenhaus auf, dessen Kostenträgerin die Klägerin ist. Für die Zeit ihres Aufenthaltes erhielten sie vom Jobcenter M Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Fundstelle(n):
PAAAG-44525

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