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Die Verordnung von Impfstoffen
Die richtige Verordnung von Impfstoffen ist ein komplexes und sehr verwaltungsintensives Unterfangen. Die Impfstoffe müssen korrekt verordnet werden, da ansonsten von den Krankenkassen ein Regressantrag (Antrag auf sachlich-rechnerische Richtigstellung) erfolgt. Das ist vor allem deshalb problematisch, da eine nachträgliche Korrektur bzw. ein nachträglicher Austausch der Rezepte nicht möglich ist.
Beachten Sie die Schutzimpfungs-Richtlinien
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf die Schutzimpfungen, die in der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie gelistet sind. Bei Jugendlichen besteht der Anspruch auf Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Hier gibt es Ausnahmefälle: Wurde der Impfzyklus vor Erreichen des 18. Lebensjahres begonnen, dann ist die Vollendung auch noch jenseits des 18. Lebensjahres möglich. Erwachsene haben Anspruch auf das Nachholen der empfohlenen Standardimpfungen. Hierbei müssen die Nachholungsimpfungen von den Auffrischungsimpfungen abgegrenzt werden.
Verordnung der Impfstoffe unterliegt den KV-regionalen Impfvereinbarungen
Sie sollten auch beachten, dass die Impfungen selbst, wie auch...