Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BÜRO Nr. 5 vom Seite 21

Arbeitszeugnisse – was sie wirklich bedeuten

Ute Lomb; Fulda

Die Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf und fast jeder Personalchef will es sehen: das Arbeitszeugnis. Je besser das Zeugnis, desto höher ist die Chance auf den Traumjob. Doch ein Zeugnis ist mehr als nur eine faktische Bewertung. Welche Formulierungen gehören in ein Arbeitszeugnis, und was bedeuten sie wirklich? Kann sich ein Arbeitnehmer freuen, wenn in seinem Zeugnis steht, dass seine Leistungen „stets zur vollsten Zufriedenheit“ waren? Und warum ist es weniger positiv, wenn im Arbeitszeugnis steht, dass er „stets pünktlich war“? Worauf Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Zeugnissen achten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das Arbeitszeugnis

Sobald ein Beschäftigungsverhältnis endet, hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die gesetzliche Grundlage dafür ist im § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und im § 109 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Deutschland ist eines der wenigen Länder, in denen Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben.

Das Arbeitszeugnis hält die Dauer und Art der Beschäftigung, Qualifikationen und Leistungen sowie das Sozialverhalten des Arbeitnehmers fest. Bei Bewerbungen stellt ein solches Arbeitszeugnis oft den maßgeblichen Nachweis für die Eignung eines...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
BÜRO - Die Kaufleute für Büromanagement