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BFH 02.03.2017 II B 33/16, StuB 9/2017 S. 367

Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung

(1) Ein Klageverfahren, in dem der Kläger den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung begehrt, ist nicht deshalb auszusetzen, weil der BFH dem BVerfG die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung ab 2008 vorgelegt hat. (2) Die beim BVerfG anhängigen Verfahren rechtfertigen keine Aussetzung der Vollziehung von Einheitswertbescheiden und damit auch keinen Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer (Bezug: § 69, § 74, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO; § 227, § 240, § 361 AO; Art. 3 Abs. 1 GG).

Praxishinweise

Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsakts, hat das FG im Regelfall dessen Vollziehung auszusetzen oder im Falle eines bereits vollzogenen Verwaltungsakts die Vollziehung...