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StuB 9/2017 S. 358

Investitionsfrist des § 6b Abs. 3 EStG bei Bauplanung

Ein Stpfl. kann gem. nrkr. NWB DAAAG-42225 die Verlängerung der Investitionsfrist nicht allein mit der Behauptung erreichen, er beabsichtige, die Rücklage auf ein neues Gebäude zu übertragen. Vielmehr muss er ein konkretes Investitionsvorhaben ins Werk gesetzt haben (Bezug: § 6b EStG).

Hintergrund: Eine Rücklage ist nach Ablauf des vierjährigen Investitionszeitraums des § 6b Abs. 3 Satz 2 EStG aufzulösen, es sei denn, die Frist von vier Jahren verlängert sich auf sechs Jahre (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG). Die Fristverlängerung auf sechs Jahre sieht § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG vor, wenn mit der Herstellung eines neuen Gebäudes vor dem Schluss des vierten auf die Bildung der Rücklage folgenden Wirtschaftsjahrs begonnen worden ist.

Sachverhalt: Der Kl. erzielte im Streitjahr 2009 u. a. Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Einzel...