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IWB Nr. 9 vom Seite 344

Europarechtskonforme Entstrickung von Privat- und Betriebsvermögen

, Kommission gegen Portugal

Prof. Dr. Lars Micker und Rabea Schwarz

Mit [i]EuGH, Urteil vom 21.12.2016 - Rs. C-503/14, Kommission gegen Portugal NWB KAAAG-39344 hat der EuGH Verstöße gegen das Unionsrecht der portugiesischen Regelungen zur Entstrickungsbesteuerung beim Wegzug natürlicher Personen sowie eine Ungleichbehandlung der Betriebsübertragung auf inländische und ausländische Gesellschaften festgestellt. Dieser Beitrag ordnet das Urteil in die Rechtsprechung des Gerichtshofs ein und widmet sich den Auswirkungen auf das nationale Recht.

Kernaussagen
  • Die sofortige Besteuerung latenter Wertzuwächse von Gesellschaftsanteilen bei Wegzug aus dem portugiesischen Hoheitsgebiet sowie die Sofortbesteuerung natürlicher Personen bei Übertragung von Vermögen auf eine Gesellschaft mit Sitz oder tatsächlicher Geschäftsleitung in einem anderen EU-Mitgliedstaat verstoßen gegen Unionsrecht.

  • Das Urteil setzt die bisherige Rechtsprechung des EuGH zur Entstrickungsbesteuerung fort.

  • Deutsche Entstrickungsklauseln, die eine Sofortversteuerung der stillen Reserven vorsehen (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 UmwStG, § 20 Abs. 2 Nr. 3 UmwStG), stellen eine unzulässige Beschränkung der Niederlassungsfreiheit dar und sollten durch den § 4g EStG und § 36 Abs. 5 EStG vergleichbare Regelungen abgemildert werden.

I. Prüfungsgegenstände des port...