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BFH 16.11.2016 V R 1/16, IWB 9/2017 S. 324

BFH | Ort der Lieferung in ein Konsignationslager

Die Klägerin transportierte aus den Niederlanden Bildschirme in ein von ihrem Abnehmer auf seinem deutschen Betriebsgelände betriebenes Konsignationslager. Dort wurden die Waren der Klägerin gesondert gelagert. Nur der Abnehmer hatte Zutritt zum Lager, sogar die Klägerin war nur unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, das Lager zu betreten. Sie blieb aber solange Eigentümerin des Konsignationsbestands, bis der Abnehmer ihr (einmal wöchentlich) eine Aufstellung der in der Vorwoche verkauften Waren übermittelt hatte. Der Verkaufspreis der Klägerin an den Abnehmer wurde jeweils an dem Tag bestimmt, an dem der Abnehmer den Konsignationsbestand weiterveräußerte. Die einzelnen Waren mussten für einen bestimmten Zeitraum im Lager verbleiben, danach war der Abnehmer berechtigt, den gesamten B...