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Gesellschaftsrecht | Verbrauchereigenschaft einer Außen-GbR
Eine Außengesellschaft ist rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter eine natürliche Person und eine juristische Person sind, unabhängig davon, ob sie lediglich zu privaten Zwecken und nicht gewerblich oder selbständig beruflich tätig ist, nicht Verbraucher i. S. des § 13 BGB in der bis zum geltenden Fassung.
Wenn zu den Gesellschaftern einer Außen-GbR neben natürlichen Personen auch juristische Personen gehören, kann das Handeln der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht mehr als gemeinschaftliches Handeln natürlicher Personen angesehen werden. Bereits der Wortlaut des § 13 BGB spricht gegen die Annahme, dass auch eine als Außengesellschaft rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter sowohl nat...