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BMF 31.03.2017 IV C 1 - S 2252/15/10030: 003, NWB 19/2017 S. 1418

Einkommensteuer | Kapitalertragsteuerabzug durch inländische Kreditinstitute bei Treuhandmodellen

Das zur Abwicklung des Kapitalertragsteuerabzugs durch inländische Kreditinstitute bei – auch grenzüberschreitenden – Treuhandmodellen Stellung genommen.

Anmerkung:

Als besondere Ausprägung des Einlagengeschäfts bieten Kreditinstitute vereinzelt einen neuen Service zur Nutzung von Zinsprodukten Dritter an, die die Anlagemöglichkeiten der Kunden erweitern. Die Zinsprodukte unterscheiden sich von klassischen Tages- und Festgeldanlagen dadurch, dass das Kreditinstitut die Anlagebeträge nicht selbst als Schuldner verzinst, sondern die für die Kapitalanlage vorgesehenen Gelder seiner Kunden an andere Institute (Anlageinstitute) im In- und Ausland weiterreicht. Entsprechende Tages- und Festgeldangebote der Anlageinstitute werden durch Servicedienstleister ermitt...