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OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss v. - 4 B 1001/16

Gesetze: VerdStatG § 2; VerdStatG § 8 Abs. 1; BStatG § 11a Abs. 2; BStatG § 11a Abs. 3; BStatG § 15 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die Verpflichtung von Betrieben und Unternehmen, die für eine Bundesstatistik zu erhebenden Daten (hier: Verdienststrukturerhebung) grundsätzlich mittels eines dafür zur Verfügung gestellten elektronischen Verfahrens zu übermitteln, ist verfassungsgemäß.

2. Ein trotz angemessener technischer Sicherheitsmaßnahmen verbleibendes Risiko unberechtigter Datenzugriffe durch Hacker-Angriffe muss der Betroffene hinnehmen.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2017 S. 1792
CAAAG-43929

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