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FG Köln Urteil v. - 5 K 652/12 EFG 2017 S. 648 Nr. 8

Gesetze: EStG § 7 Abs 1

Abschreibung

Keine Abschreibung auf abgespaltenes Milchlieferrecht

Leitsatz

1) Der Erwerb eines Milchlieferungsrechts durch einen Landwirt ist als immaterielles Wirtschaftsgut des abnutzbaren Anlagevermögens über zehn Jahre abzuschreiben.

2) Ist das Milchlieferungsrecht nicht eigenständig erworben, sondern vom Grund und Boden abgespalten, unterliegt der abgespaltene Buchwert für das Milchlieferungsrecht keiner Abschreibung

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 648 Nr. 8
StuB-Bilanzreport Nr. 14/2017 S. 557
QAAAG-43865

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