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FG Köln Urteil v. - 5 K 2087/16

Gesetze: EStG § 63, EStG § 32 Abs 1 Nr 2, EStG § 62

Kinder/Pflegekind

Kein Pflegekindverhältnis bei Kurzzeitpflege

Leitsatz

1) Ein Kind, das für eine Kurzzeitpflege in den Haushalt von Pflegeeltern eingewiesen wird, begründet dort kein Pflegekindschaftsverhältnis.

2) Dies gilt auch dann, wenn das Kind in Vorjahren bereits in den Haushalt der Pflegeeltern eingewiesen war oder die Einweisung eine längere Zeit andauert, etwa aufgrund tatsächlicher Probleme bei der Umsetzung einer Jugendhilfemaßnahme auf Seiten der Stadt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2017 S. 2403
WAAAG-43863

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