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BFH 29.11.2016 VI R 61/14, BBK 9/2017 S. 400

Steuerrecht | Pauschale für Bereitschaftsdienst nicht steuerfrei

Ein Zuschlag für Bereitschaftsdienste am Wochenende ist nicht nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei, wenn der Zuschlag nicht an tatsächlich geleistete Sonntags-, Nacht- oder Feiertagsarbeit anknüpft, sondern pauschal gezahlt wird.

[i]Zuschlag muss neben Grundlohn gezahlt werdenDer Zuschlag muss nach § 3b Abs. 1 EStG neben dem Grundlohn gezahlt werden. Er muss für tatsächlich geleistete Arbeit am Sonntag oder Feiertag oder zur Nachtzeit geleistet werden. Dies setzt Einzelaufstellungen der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen oder in der Nacht voraus. Eine allgemeine Abgeltung der Arbeit zu diesen Zeiten wird nicht steuerfrei gestellt.

Hinweis:

Zu [i]Steuerfreiheit der Höhe nach begrenztbeachten ist auch, dass die Steuerfreiheit der Höhe nach begrenzt ist. Diese Begrenzung ist eine Reaktion des Gesetzgebers auf den Versuch von Bundesligavereinen, ihren Profis einen Teil ...