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Bilanzierung von Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung
[i]Hoffmann, Betriebsprüfungsrisiko und Steuerstreitigkeiten, StuB 18/2016 S. 677 NWB UAAAF-81964 Die Frage, wann Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung zu bilanzieren sind, führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den Steuerpflichtigen bzw. deren Steuerberatern und der Finanzverwaltung. In einem neueren Fall hatte das FG München über eine Gewinnerhöhung durch Herabsetzung der Steuerforderungen im Einspruchsverfahren zu entscheiden. Danach bleibt es bei dem Grundsatz, dass ein Bilanzansatz in dem Jahr zu erfolgen hat, zu dem der Vorgang wirtschaftlich gehört. Der Beitrag behandelt die grundsätzlichen Probleme bei der Einbuchung von Mehr- bzw. Mindersteuern aufgrund einer Betriebsprüfung und geht dabei auch auf das Urteil des FG München ein.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Rückstellungen für Steuernachforderungen
1. Voraussetzungen der Rückstellungsbildung
[i]Happe, Rückstellungen: Betriebsprüfung (Außenprüfung), Lexikon NWB CAAAC-42499 Der Zeitpunkt der Bilanzierung einer Rückstellung wegen Mehrsteuern aufgrund einer Betriebsprüfung scheint seit langer Zeit geklärt. Bereits in den Jahren 1956 und 1966 hatte der BFH Entscheidungen getroffen, die als Grundlage für die heutige Bilanzierungspraxis gelten, wobei bei der Urteilsbegründung sogar auf Entscheidungen des R...