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Lohn und Gehalt kompakt
Gesetzgebung | Infos zum permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich (FinMin)
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften durch den Bundesrat am wurde auch mit Wirkung ab 2018 der sog. permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich beschlossen. Hierauf macht das Finanzministerium Baden-Württemberg aufmerksam.
Hierzu wird u. a. weiter ausgeführt:
Die Ergänzung des § 39b Abs. 2 EStG geht auf eine Initiative Baden-Württembergs zurück, die Finanzministerin Edith Sitzmann eingebracht hatte.
Dank des sogenannten permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleichs kann ein kurzfristig hoher Lohn auf einen längeren Zeitraum umgelegt werden, was zu einem geringeren Lohnsteuerabzug führt.
Bislang gilt der permanente Lohnsteuer-Jahresausgleich nur aufgrund einer jährlich verlängerten Verwaltungsregelung. Ohne diese Regelung würde ein Verdienst aus einer befristeten Tätigkeit, der nach Steuerklasse VI zu versteuern ist, auf das gesamte Jahr hochgerechnet. Die Lohnsteuer würde entsprechend einbehalten.
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