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USt direkt digital Nr. 9 vom Seite 4

Wechsel der Steuerschuldnerschaft

, Tibor Farkas

Ralf Walkenhorst

Bei dem ungarischen Vorabentscheidungsersuchen C-564/15 (Tibor Farkas) geht es um die Folgen der falschen Abrechnung (Steuerausweis in der Rechnung) bei Umsätzen, die dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen, für den Vorsteuerabzug.

A. Leitsätze

1. Art. 199 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in ihrer durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er auf die Lieferung von Grundstücken anwendbar ist, die vom Schuldner im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens verkauft werden.

2. Die Vorschriften der Richtlinie 2006/112/EG in ihrer durch die Richtlinie 2010/45/EU geänderten Fassung sowie die Grundsätze der Steuerneutralität, der Effektivität und der Verhältnismäßigkeit sind dahin auszulegen, dass sie dem nicht entgegenstehen, dass in einer Situation wie der im Ausgangsverfahren fraglichen dem Erwerber eines Gegenstands für die Mehrwertsteuer, die er aufgrund einer nach der gewöhnlichen Mehrwertsteuerregelung ausgestellten Rechnung rechtsgrundlos an den Verkäufer gezahlt hat, obwohl der betreffende Umsatz der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) unterlag, das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, ...