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BGH 12.10.2016 XII ZR 9/15, NWB 18/2017 S. 1346

Vertragsrecht | Kein Eintritt des Grundstückserwerbers in zwischen Mietvertragsparteien vereinbartes Ankaufsrecht

Vereinbaren die Parteien eines (gewerblichen) Mietvertrags ein Ankaufsrecht, gehen die sich daraus ergebenden Verpflichtungen nicht zwingend auf den späteren Erwerber über. Das Ankaufsrecht ist insoweit nämlich nicht per se untrennbar mit dem Mietvertrag verbunden mit der Folge der Anwendung der §§ 566, 578 BGB („Kauf bricht nicht Miete“, sondern stellt sich basierend auf kaufrechtlicher Grundlage vielmehr als Aliud zur Miete dar. Die durch ein [i]Arbeitshilfe „Mietvertrag – Gewerberaum“ NWB FAAAC-47235 Ankaufsrecht vermittelte zu schützende Besitzstellung des Mieters kann damit allenfalls dann begründet sein, wenn sich der entsprechende Schutz vor einem veräußerungsbedingten Verlust des Mietbesitzes auch unmissverständlich aus dem Mietvertrag selbst in dem Sinne entnehmen lässt, dass die Anmietung nur unter der Voraussetzung eines fortdauernden Bes...