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NWB-EV Nr. 5 vom Seite 163

Die Erbauseinandersetzung im neuen Erbschaftsteuerrecht

Zweifelsfragen und Lösungshinweise

Annette Höne

Bereits mit dem Erbschaftsteuerreformgesetz vom wurde ein sogenannter Begünstigungstransfer im Fall einer Erbauseinandersetzung geregelt. Gemeint ist damit die Gewährung einer zusätzlichen Steuerbefreiung, wenn ein Erbe Vermögen aus dem Nachlass auf einen anderen Erben überträgt, um von diesem „gutes“ – also begünstigtes – Vermögen zu erhalten. Dies scheint auch mit der Erbschaftsteuerreform 2016 auf den ersten Blick unverändert geblieben. Allerdings nur auf den ersten Blick. Bei Unternehmensvermögen ist jetzt aufgrund der seit geltenden Neuregelungen zu beachten, dass – anders als bisher – der Wert des begünstigten Vermögens nicht generell dem des begünstigungsfähigen Vermögens entspricht, sondern aufwändig zu berechnen ist. Eine „Ausgleichszahlung“ kann nur insoweit die Bemessungsgrundlage für die Steuerbegünstigungen nach §§ 13a, 13b, 13c und 28a ErbStG erhöhen, wie sie auf das „hinzuerworbene“ begünstigte Vermögen i. S. des § 13b Abs. 2 ErbStG entfällt. Die Veränderungen und die steuerlichen Auswirkungen macht der nachfolgende Beitrag anhand von aufeinander aufbauenden Beispielen deutlich.

Kernaussagen
  • In Fällen der Erbauseinandersetzung ist ein sogenannter ...