Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das betrieblich genutzte Gebäude auf dem privaten Grundstück des Ehegatten
Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 16.12.2016
[i]Zu BFH X R 46/14 s. Kraft/Kraft, NWB 27/2016 S. 2031 Der BFH hatte mit Urteil vom - X R 46/14 (BStBl 2016 II S. 976; s. Bolik, NWB 20/2016 S. 1480, und Kraft/Kraft, NWB 27/2016 S. 2031) seine Rechtsprechung zu Bauten auf fremden Grundstücken – ein weiteres Mal – modifiziert. Die Herstellungskosten, die früher „wie ein materielles Wirtschaftsgut“ aktiviert und abgeschrieben wurden, sieht der BFH jetzt als einen Aufwandsverteilungsposten an, der weiterhin in der Bilanz wie ein eigener Vermögenswert auszuweisen ist und auf den weiterhin Abschreibungen vorgenommen werden dürfen, jetzt allerdings nur noch nach den Regeln für Grundstücke des Privatvermögens. [i]BMF, Schreiben vom 16.12.2016, BStBl 2016 I S. 1431 Die Finanzverwaltung ( BStBl 2016 I S. 1431) hat sich nach einer längeren Prüfphase der Auffassung des BFH angeschlossen. Angesprochen werden ergänzend einige praxisrelevante Fragen, die der BFH noch nicht entscheiden musste. Gegen die hier überwiegend vertretenen, fiskalischen Auffassungen lassen sich in Teilbereichen schwerwiegende rechtliche Bedenken geltend machen. Das könnte dazu führen, dass sich der BFH erneut mit diesen Sachverhalten und ihrer rechtlichen Deutung wird befassen müssen. Ei...