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FG Düsseldorf 13.07.2016 4 K 488/14 Erb, IWB 8/2017 S. 282

FG Düsseldorf | Freibetragsregelung trotz Optionsmöglichkeit unionsrechtswidrig

Es verstößt gegen die unionsrechtlich gewährleistete Kapitalverkehrsfreiheit, wenn beschränkt Steuerpflichtigen nicht der volle, für unbeschränkt Steuerpflichtige geltende, Freibetrag gewährt wird. Daran ändert auch die – in Reaktion auf das EuGH-Urteil in der Rechtssache Mattner geschaffene – Möglichkeit, zur unbeschränkten Steuerpflicht zu optieren (§ 2 Abs. 3 ErbStG), nichts.

Hinweis:

Die Klin. und ihre Töchter lebten als deutsche Staatsangehörige in Großbritannien. 2011 übertrug die Klin. deutschen Grundbesitz auf ihre Töchter. Das Finanzamt zog bei der Ermittlung [i]Zur EuGH-Entscheidung Rs. Hünnebeck s. Schütz, IWB 19/2016 S. 728 NWB FAAAF-83456 der Schenkungsteuer jeweils nur einen persönlichen Freibetrag für beschränkt Steuerpflichtige von 2.000 € ab. Die Klin. machte die Berücksichtigung eines persönlichen Freibetrags für unbeschränkt Steuerpflichtige von 400...