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StuB Nr. 8 vom Seite 319

Sonderbetriebsvermögen II

StB Prof. Dr. Gerrit Adrian, Frankfurt/M.

Der BFH hat in zwei aktuellen und im Wesentlichen inhaltsgleichen Urteilen zu mehreren Zweifelsfragen im Bereich des Sonderbetriebsvermögens II (SBV II) Stellung genommen ( NWB LAAAG-39575, Kurzinfo StuB 2017 S. 245 NWB SAAAG-40250; NWB EAAAG-41500).

Im Fokus der beiden Entscheidungen steht die Qualifikation als SBV II nach einer Einbringung der Anteile an der Personengesellschaft in eine weitere Personengesellschaft. Der BFH entschied, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG, nach dem der mittelbar beteiligte Gesellschafter dem unmittelbar beteiligten Gesellschafter gleichgestellt ist, gelte auch für SBV II. Zudem beschäftigte sich der BFH aufgrund der im zu entscheidenden Fall vorhandenen ausländischen Mitunternehmer mit der Frage der DBA-rechtlichen Behandlung der Zinsen, die aus dem negativen SBV II (Darlehen) resultierten. Da in beiden entschiedenen Fällen eine Personengesellschaft Organträger einer ertragsteuerlichen Organschaft nach § 14 KStG, § 2 Abs. 2 GewStG war, nahm der BFH auch noch zum Betriebsausgabenabzug bei Organschaft Stellung (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG). Im Folgenden werden die BFH-Urteile dargestellt und die Auswirkungen der Urteile analysiert.

I. Urteil

An den Streitfällen war neb...