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Namensnutzung im Konzern
Das BMF hat vor dem Hintergrund des NWB DAAAF-73553 (DB 2016 S. 1169 = Kurzinfo StuB 2016 S. 440 NWB VAAAF-74665) Hinweise zur Anwendung des § 1 AStG für die Abgrenzung zwischen einer „bloßen“ Namensnutzung einerseits und der mit einer Namensnutzung ggf. unmittelbar verbundenen Überlassung von Markenrechten und anderen immateriellen Werten andererseits veröffentlicht ( NWB YAAAG-42513).
Hintergrund: Der BFH hat entschieden, dass grenzüberschreitend eine „bloße“ Namensnutzung im Konzern keine Geschäftsbeziehung i. S. des § 1 Abs. 4 AStG a. F. begründet, die den Ansatz eines Korrekturbetrags i. S. des § 1 Abs. 1 AStG a. F. rechtfertigt (vgl. Strothenke, StuB 2016 S. 586 NWB RAAAF-79276).
Das vorliegende BMF-Schreiben gibt in erster Linie Hinweise...