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NWB BB 5/2017 S. 132

Bürokratieabbau: Schwellenwerte für GWG sollen angehoben werden

Die Bundesregierung möchte den Schwellenwert für die Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) von 410 € auf mindestens 800 € anheben. Außerdem soll die Poolabschreibung mit aufwendigen Dokumentationspflichten, die vor allem kleine Betriebe und Gründer vor Herausforderungen stellt, entfallen. Die Regierung erwartet, dass die Vereinfachungen Investitionen von rund 400 Mio. € auslösen. Die Regelung soll ab 2018 gelten.