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BFH 08.12.2016 III R 41/14, NWB 17/2017 S. 1268

Einkommensteuer | Leistungen aus einer Lebensversicherung an Stelle eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB

Wurde in einem Versicherungsvertretervertrag vereinbart, dass eine mit Beiträgen des Versicherungsunternehmens aufgebaute Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Lebensversicherung) auf den Ausgleichsanspruch nach § 89b Abs. 1, Abs. 5 HGB angerechnet werden soll, richtet sich die steuerrechtliche Behandlung einer Kapitalzahlung, die aufgrund des Lebensversicherungsvertrags nach Erreichen der Altersgrenze geleistet wird, nach den für die Einkünfte aus Kapitalvermögen geltenden Vorschriften. Der Umstand, dass die Kapitalzahlung an [i]infoCenter „Lebensversicherung“ NWB HAAAA-57076 die Stelle des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB tritt, rechtfertigt es nach dem nicht, sie den Einkünften aus Gewerbebetrieb zuzuordnen.