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BFH 07.12.2016 I R 76/14, NWB 17/2017 S. 1268

Einkommensteuer | Gewerblichkeitsfiktion für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Nach der Neukonzeption des Verhältnisses zwischen Steuerfestsetzung und Verlustfeststellung durch das Jahressteuergesetz 2010 kann der Steuerpflichtige ggf. auch gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer auf 0 € klagen, wenn der Festsetzung ein aus seiner Sicht zu hoher Gesamtbetrag der Einkünfte zugrunde liegt, der zur Feststellung eines zu niedrigen Verlustvortrags führt. (2) Zu den bei ausländischen Körperschaften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Satz 2 EStG als gewerblich fingierten Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Veräußerung inländischen Grundbesitzes gehört nicht der [i]infoCenter „Vermietung und Verpachtung“ NWB BAAAB-13237 Ertrag aus einem gläubigerseitigen Verzicht auf die Rückzahlung eines Darlehens, mit dem die Körperschaft den Erwerb der Immobilie finan...