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Anerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt
Der [i] Bundestag online Bundestag hat am die Berufsanerkennung für Juristen aus EU-Ländern neu geregelt. Dazu hat die Bundesregierung einen Entwurf (BT-Drucks. 18/9521, 18/10102 Nr. 13) für ein Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe eingebracht. Ziel des Gesetzes ist es, die Modalitäten der Berufsanerkennung von Rechtsanwälten, Patentanwälten sowie der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe aus anderen EU-Staaten in Deutschland an neue europäische Standards anzupassen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG und 2013/55/EU) in deutsches Recht umsetzen.