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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 15 | Lohnsteuer: Pauschale Vergütung von Bereitschaftszeiten ist nicht steuerfrei

Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nach einem aktuellen Urteil des BFH nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S.d. § 3b Abs. 1 EStG.

Ein aktuelles Urteil des Lohnsteuersenats des Bundesfinanzhofs zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten sollten Sie zum Anlass nehmen, um zu prüfen, bei welchen Mandanten Handlungsbedarf besteht.

Der VI. Senat des BFH hat entschieden: Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn ohne Rücksicht darauf vergütet, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder an einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit im Sinne des § 3b EStG.

Sollen die Vorteile der Subvention durch § 3b EStG erhalten bleiben, müssen tatsächlich Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Nachtarbeit zusätzlich zum Grundlohn und zu pauschalen Zusatzvergütungen vereinbart, gezahlt und ausgewiesen werden.