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Steuern mobil Nr. 5 vom

Track 30 | Außensteuerrecht: Hinzurechnungsbesteuerung beim EuGH auf dem Prüfstand

Der BFH sieht es als zweifelhaft an, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter aus Drittstaaten vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der BFH hat daher in einem Verfahren zu einer Zwischengesellschaft mit Sitz in der Schweiz den EuGH angerufen. Die nunmehr vom EuGH zu klärende Streitfrage wird wohl allgemein für Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz außerhalb der EU und des EWR von Bedeutung sein.

Ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs an den Gerichtshof der Europäischen Union zum Außensteuerrecht stellen wir Ihnen nun vor.

Der I. Senat des BFH sieht es als zweifelhaft an, ob die Hinzurechnungsbesteuerung von Zwischeneinkünften mit Kapitalanlagecharakter aus Drittstaaten vollständig mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Der Vorsitzende Richter Dr. Roland Wacker und seine Kollegen haben daher in einem Verfahren zu einer Zwischengesellschaft mit Sitz in der Schweiz den EuGH angerufen.

Mithilfe der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG versucht der deutsche Fiskus, der Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer entgegenzuwirken. Es geht konkret um Auslandsgesellschaften...