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Kreditvergabeentscheidung und Risikovorsorge für erwartete Verluste
Der Standard IFRS 9 der internationalen Rechnungslegung fordert ab 2018 die Bildung einer Risikovorsorge für erwartete Verluste aus Kreditvergaben. Eine solche Risikovorsorge für erwartete Verluste wird hier verknüpft mit dem finanzwirtschaftlichen Kalkül in der Kreditvergabeentscheidung. Auf Basis dieses Entscheidungskalküls wird in einer normativ geprägten Analyse hergeleitet, wie die Risikovorsorge für erwartete Verluste im Rahmen der Bilanzierung und Periodenerfolgsmessung auszugestalten und zu nutzen ist, damit die in den finanzwirtschaftlichen Kalkül einfließenden erwarteten Verluste auch im Periodenerfolg konsistent berücksichtigt werden. Das Ergebnis dieser Überlegungen wird dann verglichen mit den Regelungen zur Risikovorsorge für erwartete Verluste gemäß IFRS 9. Daraus wird abgeleitet, dass dieser neue Standard in der internationalen Rechnungslegung keine zweckmäßige Risikovorsorge sicherstellt.
1 Einführung
Kreditgeber übernehmen in aller Regel ein Ausfallrisiko. Sie können nicht sicher sein, dass die von ihnen vergebenen Kredite vollständig und termingerecht verzinst und getilgt werden. Auf Basis einer Schätzung der Wahrscheinlichkeit und der Höhe eines solchen Schadens kann der erwar...