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BFH 15.12.2016 V R 14/16, BBK 8/2017 S. 360

Umsatzsteuer | Ende der umsatzsteuerlichen Organschaft durch Insolvenz

Die Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Organträgers führt zur Beendigung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Damit schuldet der Organträger nicht mehr die Umsatzsteuer für die Umsätze, die ab Insolvenzeröffnung durch die (bisherige) Organgesellschaft ausgeführt werden.

[i]Keine KonzerninsolvenzNach dem BFH unterliegt nur das Vermögen des Organträgers den Beschränkungen der InsO, nicht aber das Vermögen der Organgesellschaft. Es gibt nämlich keine Konzerninsolvenz. Daher wäre es nicht gerechtfertigt, nun die Insolvenzmasse des Organträgers für diejenige Umsatzsteuer einstehen zu lassen, die nach seiner Insolvenzeröffnung durch die Leistungen der bisherigen Organgesellschaft ausgelöst wird.

[i]Insolvenz der Organgesellschaft führt auch zur Beendigung der OrganschaftAußerdem stellt der BFH klar, dass auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Organge...