Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes bei Ratenzahlung
Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse an (Bezug: § 11, § 17 Abs. 2, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 EStG).
Nach § 22 Nr. 2 EStG sind sonstige Einkünfte (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 EStG) auch Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG. Hierunter fallen gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG auch Grundstücksveräußerungen im steuerlichen Privatvermögen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ermittelt wird der Gewinn, indem der Veräußerungserlös um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Immobilie und die Werbungskosten gekürzt wird (§ 23 Abs. 3 Satz 1 EStG). Da...